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   LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01   

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LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01 (https://dejure.org/2001,21022)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.10.2001 - L 5 SB 63/01 (https://dejure.org/2001,21022)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - L 5 SB 63/01 (https://dejure.org/2001,21022)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R

    Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
    Sie folgen nicht übereinstimmenden einheitlichen Rechtsprinzipien (vgl BSG Urteil vom 13. Dezember 2000 B 6 KA 29/00 R mwN).

    Auftretende prozessuale Fragen können demgemäß in erster Linie jeweils nur bereichsspezifisch beantwortet werden (BSG Urteil vom 13. Dezember 2000 aaO).

    Ist nämlich eine Prozessvollmacht nach Auffassung des SG nicht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (GmS-OGB SozR 1500 § 73 Nr. 4; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2; BSG Urteil vom 13. Dezember 2000 aaO).

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berechtigten dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB -, Beschluss vom 5. April 2000, NZA 2000, 959).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
    Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nach Artikel 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) wird deshalb verletzt, wenn die Gestaltung des Verfahrens nicht in angemessenem Verhältnis zu dem auf Sachverhaltsklärung und Verwirklichung des materiellen Rechts gerichteten Verfahrensziel steht (BVerfGE 88, 118, 124, 126 ff).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
    Dabei ist insbesondere zu beachten, dass es unzulässig ist, durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Schranken den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar zu verkürzen (BVerfGE 84, 366, 369 f zum Zivilprozess).
  • BSG, 15.08.1991 - 12 RK 39/90

    Wirkung einer Vollmacht für Verwaltungsverfahren im anschließenden Rechtsstreit

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
    Ist nämlich eine Prozessvollmacht nach Auffassung des SG nicht zu den Gerichtsakten gelangt, bedarf es, damit das Gericht die Klage ohne Prüfung in der Sache als unzulässig abweisen kann, regelmäßig einer vorherigen schriftlichen richterlichen Aufforderung an den Bevollmächtigten, binnen einer bestimmten Frist die fehlende Vollmachtsurkunde nachzureichen, verbunden mit dem Hinweis, dass die Klage anderenfalls als unzulässig abgewiesen werden kann (GmS-OGB SozR 1500 § 73 Nr. 4; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 2; BSG Urteil vom 13. Dezember 2000 aaO).
  • BFH, 14.03.1996 - IV R 44/95

    Kein Nachweis der schriftlichen Vollmacht durch Telefax, Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
    Eine entsprechende Regelung enthält auch § 62 Abs. 3 Satz 1 Finanz-Gerichtsordnung (FGO) (vgl BFH JZ 1997, 255 mit Anmerkung Bork).
  • BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 118/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs und des Prozeßgrundrechts auf faires Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen, 02.10.2001 - L 5 SB 63/01
    Formale Strenge darf im Prozess nicht ohne erkennbar schutzwürdigen Zweck praktiziert werden (BSG SozR 3-750 § 227 Nr. 1; BSG NJW 1997, 1326).
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